Baumfällung Lüneburg – Professionell & Sicher

Ihr zertifizierter Baumpfleger für sichere Baumfällungen in Lüneburg und Umgebung. Auch in schwierigen Lagen, in Notfällen und ganzjährig.

Baumfällung in Lüneburg – Fachgerecht & Versichert

Sie suchen einen erfahrenen Baumfäller in Lüneburg? Ich biete professionelle Baumfällungen – auch in schwierigen Lagen über Gebäuden, Wintergärten oder direkt an der Grundstücksgrenze. Egal, ob es sich dabei um eine 30 Meter hohe Douglasie oder eine kleine 10 Meter hohe Birke handelt.

Je nach Situation arbeite ich mit Seilklettertechnik, Hebebühne oder klassischer Fällung. So entferne ich Ihren Baum sicher und schonend. Vollversichert mit 5 Mio. EUR Betriebshaftpflicht.

Auf Wunsch übernehme ich die komplette Entsorgung – Sie haben keine Arbeit damit.

Unsere Leistungen in Lüneburg

Sichere Bäume für Mensch, Tier und Haus - in Lüneburg.

Baumkontrolle & persönliche Beratung

Ich prüfe vor Ort: Ist Ihr Baum eine Gefahr? Oft reicht gezielte Pflege statt Fällung.

Baumpflege & Kroneneinkürzung

Totholz entfernen, Krone einkürzen, Statik verbessern. So bleibt Ihr Baum sicher stehen.

sichere Fällung

Wenn Fällung nötig ist: Per Seilklettertechnik, Hebebühne oder klassisch. Auch über Dächern.

Komplettservice

Genehmigung beantragen, Nachbarn informieren, Entsorgung organisieren. Sie haben keine Arbeit damit.

Ihr Partner für sichere Bäume in Lüneburg

Als ausgebildeter Baumkletterer und zertifizierter Baumpfleger sorge ich in Lüneburg und Umgebung für sichere Bäume. Vollversichert und mit moderner Ausrüstung.

ausgebildeter Baumkletterer

Ich erreiche jeden Ast – auch wo keine Hebebühne hinkommt. Ihr Garten bleibt geschont.

FLL Baumkontrolleur

Sie erhalten dokumentierte Baumkontrollen – rechtssicher für Ihre Versicherung und Behörden.

5 Mio. EUR Versicherung

Bei Schäden sind Sie abgesichert. Kein finanzielles Risiko für Sie.

Persönliche Beratung vor Ort

Ich schaue mir Ihren Baum an und sage Ihnen ehrlich: Was ist wirklich nötig? Oft reicht weniger als gedacht.

Baumfällung in Lüneburg und Umgebung

Als Baumdienst aus Tosterglope betreue ich Lüneburg, Adendorf, Deutsch Evern, Brietlingen und Neetze.

Ich kenne die örtlichen Baumschutzsatzungen und unterstütze Sie bei Genehmigungen.

Ob Privatkunde oder Hausverwaltung – ich sorge dafür, dass Ihre Bäume sicher sind.

Das sagen Kunden aus der Region

Häufige Fragen zur Baumfällung in Lüneburg

In Lüneburg gilt seit Januar 2025 eine Gehölzschutzsatzung. Bäume ab 70 cm Stammumfang (in 1m Höhe gemessen) benötigen eine Fällgenehmigung. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung.

Was eine Baumfällung in Lüneburg kostet, hängt von mehreren Faktoren ab: Wie groß ist der Baum? Wo steht er? Wie gut ist er erreichbar? Bei einem Baum bis etwa 15 Meter Höhe können Sie mit 250-750 € rechnen. Dazu kommen eventuell Kosten für die Entsorgung.

Das schaue wir uns vor Ort an gemeinsam an. Oft reicht eine Kroneneinkürzung, Kronensicherung oder Totholzentfernung. Ich sage Ihnen ehrlich, was nötig ist, verurteile es aber auch nicht, wenn eine Fällung explizit gewünscht ist.

Je nach Baum und Lage – von wenigen Stunden bis mehrere Tage.

Geschützte Bäume (ab 70 cm Stammumfang) dürfen mit Genehmigung nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar gefällt werden. Kleinere, nicht geschützte Bäume können ganzjährig gefällt werden – AUSSER es befinden sich Vogelnester, Fledermausquartiere oder andere geschützte Tierarten darin. Diese Lebensstätten sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht zerstört werden.

Die Hansestadt Lüneburg, Bereich Grünplanung und Forsten. Den Antrag stellen Sie über das Serviceportal der Hansestadt. Gern bin ich dabei behilflich. Nach Antragstellung erfolgt u.U. eine Vor-Ort-Besichtigung durch Experten der AGL (Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH).

Bei Verstößen gegen die Gehölzschutzsatzung drohen Bußgelder bis zu 50.000 € (bundesweit). Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Zusätzlich kann eine Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung angeordnet werden.

Nicht-geschützte Bäume (unter 70 cm Stammumfang) können in Privatgärten ganzjährig gefällt werden. Geschützte Bäume benötigen eine Genehmigung und dürfen nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar gefällt werden – außer bei akuter Gefahr (z.B. nach Sturmschäden). Beachten Sie: Lebensstätten geschützter Arten (Vogelnester etc.) sind immer geschützt.

Jetzt kostenlose Beratung anfragen

Sie sind unsicher, ob Ihr Baum eine Gefahr darstellt? Ich schaue mir die Situation vor Ort an und berate Sie unverbindlich.

Eric Peter Rädisch 
zertifizierter Baumkletterer, FLL Baumkontrolleur, Familienvater

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